Es kann leicht einmal passieren, dass Ihnen die Haustür zufällt, Sie den Schlüssel verlieren oder das Schloss kaputt geht. In solch einem Fall müssen Sie für gewöhnlich einen Schlüsseldienst beauftragen, der die Tür öffnet, das Schloss repariert oder es austauscht.
Dabei stellen sich als Mieter vermutlich die Frage, wer die für den Schlüsselnotdienst anfallenden Kosten bezahlen muss. Doch auch Hauseigentümer kommen manchmal auf die Idee, ob sie die Kosten möglicherweise bei ihrer Versicherung geltend machen können. Dies ist in einigen Fällen möglich, kommt aber auf zahlreiche Faktoren an. In diesem Artikel möchten wir ein wenig Licht ins Dunkle bringen und Ihnen zeigen, wann Sie die Kosten des Schlüsseldienstes nicht selbst tragen müssen.
In diesen Fällen zahlt der Vermieter
Sollten Sie in einer Mietwohnung oder in einem gemieteten Haus leben, ist der Vermieter in einigen Konstellationen zur Zahlung verpflichtet. Dies gilt allerdings nur dann, wenn Sie nicht daran Schuld sind, dass die Tür von einem Profi geöffnet werden muss. Falls Sie den Schlüssel verloren haben oder Ihnen die Tür zugefallen ist, haben Sie das leider selbst zu vertreten. Der Vermieter ist also aus dem Schneider, weil er dies nicht hätte verhindern können. Anders sieht es bei einem defekten Schloss aus.
Bei ordnungsgemäßer und sorgfältiger Nutzung der Mietsache haben Sie als Mieter keine Schuld an einem auftretenden Defekt. Geht das Schloss irgendwann kaputt, klemmt den Schlüssel ein oder lässt sich aus anderen Gründen nicht mehr öffnen, ist der Vermieter an der Reihe. Er muss dafür sorgen, dass die Mietsache ohne Einschränkungen nutzbar ist. Sie sollten Ihn also umgehend kontaktieren und nach dem weiteren Vorgehen fragen. Entweder er löst die Situation selbst, durch einen Hausmeisterservice oder er beauftragt einen Schlüsseldienst. Leider kommt es oft vor, dass der Vermieter genau dann nicht erreicht werden kann oder er erst einmal abblockt. Dies können Sie glücklicherweise durch den Einzelverbindungsnachweis Ihres Telefons nachweisen. Beauftragen Sie selbst einen Schlüsseldienst und machen Sie diese Kosten im Nachhinein beim Vermieter geltend.
Vergessen Sie nicht, dass Sie selbst mitverantwortlich dafür sind, dass die Wohnung in einem guten Zustand ist und bleibt. Informieren Sie den Vermieter rechtzeitig, wenn sich die ersten Probleme mit dem Tüschloss andeuten. Dazu gehört ein schwergängiges Schloss genauso wie andere bemerkbare Hinweise auf einen sich entwickelnden Defekt. So können Sie sich die missliche Situation ersparen, weil der rechtzeitige Austausch des Schlosses möglich ist.
So bekommen Sie das Geld von der Versicherung wieder
Grundsätzlich kommen für die Kosten eines Schlüsseldienstes zwei verschiedene Versicherungen in Frage. Die Privathaftpflichtversicherung könnte die anfallenden Kosten tragen. In der Regel muss sie das aber zumindest bei Basisverträgen nicht. Ein Anspruch gegen die Versicherung kommt nur in Betracht, falls es sich nicht um den eigenen Schlüssel handelt. Sie sollten trotzdem prüfen, ob Ihre Versicherung die Kosten für den Schlüsseldienst trägt.
Neben der Privathaftpflichtversicherung kommt außerdem noch die Hausratversicherung in Betracht. Doch auch hier ist es nicht ganz so einfach, da sich der Leistungsumfang bei den verschiedenen Versicherern stark unterscheidet. So gibt es einige wenige Versicherer, die Ihnen bereits im Basistarif die Kosten für einen Schlüsseldienst ersetzen. Bei anderen Anbietern müssen Sie einen Premiumtarif auswählen, damit Sie die Türöffnung bezahlt bekommen. Informieren Sie sich deshalb über die Konditionen bei Ihrem Versicherer und prüfen Sie einen möglichen Wechsel, um in Zukunft abgesichert zu sein. So brauchen Sie keine Angst mehr vor einer zugefallenen Tür oder dem Verlust Ihres Haustürschlüssels haben.
Die Voraussetzungen für eine reibungslose Erstattung
Nachdem Sie sich informiert haben, ob Sie einen Anspruch auf eine Erstattung der Kosten von Ihrem Vermieter oder Ihrem Versicherer haben, geht es nun darum den Anspruch auch tatsächlich durchzusetzen. Die wichtigste Voraussetzung dafür ist, dass Sie vom Schlüsseldienst eine ordentliche Rechnung bekommen haben. Dort muss neben der Adresse der Firma, dem Einsatzzeitpunkt, einer detaillierten Aufstellung der Kosten auch die Umsatzsteuer ausgewiesen sein. Sonst kann es schnell passieren, dass sich Ihr Gegenüber querstellt und die Zahlung verweigert.
Darüber hinaus sollten Sie vor der Beauftragung des Schlüsseldienstes erst einmal Ihren Versicherer oder Ihren Vermieter kontaktieren oder dies zumindest versuchen. So geben Sie denen erst einmal die Möglichkeit, sich selbst um die Angelegenheit zu kümmern oder einen Anbieter zu beauftragen, mit dem bereits in der Vergangenheit erfolgreich zusammengearbeitet wurde.
Wenn dies nicht zu einer Lösung führt oder man Sie auffordert selbst einen Schlüsselnotdienst zu beauftragen, sollten Sie sich natürlich für einen günstigen und gleichzeitig seriösen Anbieter entscheiden.
Obwohl Sie die Rechnung im Endeffekt nicht bezahlen müssen, sind Sie dazu angehalten den Anbieter sorgfältig auszuwählen und die Kosten gering zu halten. Ihr Vermieter oder Ihr Versicherer wird eine niedrige Rechnung selbstverständlich deutlich lieber und mit weniger Diskussion bezahlen. Wenn Sie an einen Schlüsseldienst geraten, der preislich über den Empfehlungen der Verbraucherzentrale und dem ortsüblichen Durchschnitt liegt, haben Sie möglicherweise keinen Anspruch auf die Erstattung der vollständigen Summe. Beauftragen Sie also schon aus Eigeninteresse einen seriösen Anbieter, der Ihnen einen fairen Festpreis anbieten kann. So müssen Sie nicht so viel Geld auslegen und bringen sich nicht in eine Situation, in der Sie selbst einen Teil der Rechnung selbst begleichen müssen.